Die rechtliche Pflicht besteht darin, innerhalb von 24 Stunden
den Sterbefall zu
beurkunden. Dieser Pflicht können wir nur nachkommen, wenn uns die wichtigsten
Originalpapiere möglichst sofort übergeben werden.
Diese sind immer familienstandsabhängig:
Bei Beauftragung weiterer Serviceleistungen benötigen wir folgende Unterlagen:
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Krankenkassenkarte des/der Verstorbenen |
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Rentenbescheid/e |
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Versicherungspolice/n |
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Schwerbehindertenausweis |
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Gewerkschaftskarte oder -ausweis |
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