Bestattungshaus Tomaszewski

   

 Am Hauptfriedhof 4 und Lindenweg 19
59192 Bergkamen
Tel.: 0 23 07 / 63 51
Fax: 0 23 07 / 6 83 40

 

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Die rechtliche Pflicht besteht darin, innerhalb von 24 Stunden den Sterbefall zu beurkunden. Dieser Pflicht können wir nur nachkommen, wenn uns die wichtigsten Originalpapiere möglichst sofort übergeben werden.
Diese sind immer familienstandsabhängig:

bei Eheleuten

das Familienbuch bzw. die Heiratsurkunde (bei ausländischen Urkunden inkl. Übersetzung durch einen staatl. anerkannten Übersetzer)
Sollte keine Übersetzung vorhanden sein, leiten wir das in die Wege.

 
bei Ledigen die Geburtsurkunde (eventuell das Familienbuch der Eltern)
 
bei Geschiedenen das Familienbuch bzw. die Heiratsurkunde
das Scheidungsurteil im Original
 
bei Witwer/-n das Familienbuch bzw. die Heiratsurkunde
die Sterbeurkunde des Ehepartners

Bei Beauftragung weiterer Serviceleistungen benötigen wir folgende Unterlagen:

Krankenkassenkarte des/der Verstorbenen
Rentenbescheid/e
Versicherungspolice/n
Schwerbehindertenausweis
Gewerkschaftskarte oder -ausweis

 


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